Gilt mein Sturz als Arbeitsunfall?
Wenn Dir als Arbeitnehmer* ein Unfall in Zusammenhang mit Deiner beruflichen Tätigkeit oder auf dem Weg dahin geschieht, wird dieser grundsätzlich als Arbeitsunfall gewertet und Du genießt gesetzlichen Versicherungsschutz. Der Unfall muss plötzlich und durch ein schädigendes, von außen auf Dich einwirkendes Ereignis geschehen sein. Der Zusammenhang mit einer Deiner Arbeit dienenden Tätigkeit muss nachweisbar sein. Hier ist nicht immer das "Weil" entscheidend, sondern vor allem Deine Handlungstendenz, also die Frage, warum Du das gemacht hast und mit welcher Absicht - wobei das schlicht darauf abzielt, herauszufinden, ob Du es zur Ausübung Deines Jobs oder im engen Zusammenhang hiermit gemacht hast.
Wenn Du beispielsweise von Deinem Chef den Auftrag erhältst, im Supermarkt etwas für das Unternehmen einzukaufen, nebenbei für Dich selbst noch ein paar Lebensmittel mitnimmst und dann ausrutscht, liegt ein innerer Zusammenhang zwischen Arbeit und Unfall vor.
Der gesetzliche Unfallschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung greift nicht, wenn beispielsweise grobe Fahrlässigkeit zu einem Treppensturz geführt hat oder eine innere Ursache Grund für den Schaden ist. Wenn Du den direkten versicherten Weg von oder zum Arbeitsplatz zur Verrichtung einer privaten Tätigkeit unterbrichst, bist Du gegen einen Unfall während dieser Unterbrechung nicht über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Passiert der Unfall hingegen vor oder nach dieser Unterbrechung, dann liegt ein Wegeunfall vor.