Wenn ein ursächlicher Zusammenhang mit der Arbeit besteht, dann liegt ein Arbeitsunfall vor. Der Versicherungsschutz endet an der Tür zur Toilettenanlage, wenn Du keiner betrieblichen Tätigkeit nachgehst. Der Weg von oder zur Toilette wird grundsätzlich vom gesetzlichen Unfallversicherungsschutz abgedeckt. Diese Voraussetzung für einen Arbeitsunfall ist auf das Arbeiten im Homeoffice beziehungsweise auf das mobile Arbeiten übertragbar.
Wer zahlt bei einem Arbeitsunfall beim Toilettenbesuch?
Für Unglücke in Deinem persönlichen Lebensbereich, beispielsweise bei einem Sturz in der Pause beim Erledigen privater Angelegenheiten oder beim Gang zum Kühlschrank im eigenen Haus während des Home-Office, kommt die gesetzliche Unfallversicherung nicht auf.
Du als Arbeitnehmer* kannst zusätzlich zur gesetzlichen Unfallversicherung optional eine private Unfallversicherung abschließen, um Unglücke während privater Tätigkeiten abzusichern. Einen Unfall während der Arbeitszeit von Freiberuflern* oder Selbstständigen* deckt der gesetzliche Unfallversicherungsschutz grundsätzlich nicht ab. Eine private Unfallversicherung kann sich für diese also lohnen.
Wenn Du Mitarbeiter* in einem Betrieb bist, bist Du über Deinen Arbeitgeber* bei den Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen angemeldet. Während der betrieblichen Tätigkeit beziehungsweise während Tätigkeiten, die in sachlichem Zusammenhang mit Deinem Beruf stehen, bist Du also versichert. Folglich hast Du nach einem Unfall während der versicherten Berufstätigkeitbei Arbeitsunfähigkeit zunächst Recht auf bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung durch Deinen Arbeitgeber*, auch Entgeltfortzahlung genannt.
Zeitlich darauf kann das Verletztengeld folgen, das Dir bei bestehender Arbeitsunfähigkeit durch die gesetzliche Unfallversicherung bis zur 78. Woche nach Unfall ausgezahlt wird. Wenn Du danach weiterhin arbeitsunfähig bist, weil Du wegen Folgeschäden eine Minderung der Ertragsfähigkeit (MdE) von mindestens 20 % hast, besteht gegebenenfalls Recht auf die Zahlung einer Verletztenrente durch die Unfallversicherung. Diese musst Du beim zuständigen Unfallversicherungsträger beantragen.
Wenn sich eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit abzeichnet, kannst Du Leistung bei der bereits im Voraus abgeschlossenen privaten Berufsunfähigkeitsversicherung beantragen. Mehr Informationen zudem Thema findest Du in diesem Artikel zum Thema Berufsunfähigkeit.