Wer zahlt bei Berufsunfähigkeit und wer zahlt bei Arbeitsunfähigkeit?
Bei Arbeitsunfähigkeit hast Du als Arbeitnehmer* Ansprüche auf das Krankengeld, das von der Krankenkasse gezahlt wird. Zudem erhältst Du eine Lohnfortzahlung, auch Entgeltfortzahlung genannt von Deinem Arbeitgeber*.
Bei einer BU hingegen ist eine private Absicherung gegen Berufsunfähigkeit durch die Berufsunfähigkeitsversicherung essenziell. Du erhältst keine staatliche Zahlung bei Berufsunfähigkeit, sondern musst im Voraus eine Berufsunfähigkeitsversicherung privat abschließen, die Dir mit der BU-Rente eine finanzielle Absicherung bietet. Meistens wird die Laufzeit bis zur Rente hin angesetzt und der Vertrag endet, wenn Du Altersrente von der gesetzlichen Rentenversicherung erhältst. Eine längere Laufzeit des Versicherungsvertrages bedingt nämlich höhere von Dir zu zahlende Beiträge, die Du an die Versicherung ableistest, bis Du vielleicht irgendwann Leistung beziehen kannst und Deine Beitragszahlungen an die Versicherung aussetzen.
Für die Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es zwar staatliche Äquivalente, unter anderem die Erwerbsminderungsrente, diese zielt aber auf Deine Restleistung am Arbeitsmarkt ab und lohnt sich deshalb meistens nicht so sehr wie die Zahlungen der Berufsunfähigkeitsversicherung. Das Abschließen einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung kann für Dich also einige Vorteile mit sich bringen.
Es kann sein, dass eine Berufszusatzversicherung bereits an andere Versicherungsverträge gebunden ist, wie zum Beispiel an die Lebens- oder Rentenversicherung und es für Dich nicht sinnvoll ist, noch zusätzlich eine weitere BU-Versicherung abzuschießen. Möglich ist es aber, zwei BU-Leistungen gleichzeitig zu beziehen, auch von verschiedenen Versicherern. Du kannst auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer zusätzlichen AU-Klausel abschließen, die sogenannte Arbeitsunfähigkeitsversicherung. Die Klausel verspricht Dir über die Leistung bei Berufsunfähigkeit hinaus temporäre Zahlungen bei Arbeitsunfähigkeit.
Übrigens kann Dir statteiner monatlichen Zahlung auch eine Einmalzahlung oder Abfindung gezahlt werden. Da solche Zahlungen aber oft nachteilig für Dich als versicherte Person sind, sollten sie immer genau überprüft werden.
Fallstrick bei dem Antrag auf BU-Rente können konkrete und abstrakte Verweisung sein, die auch bei vorliegender gesundheitlicher Beeinträchtigung den Erhalt der Rente zunichte machen. Mit einem Anwalt* kann dagegen oft erfolgreich vorgegangen werden.