Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit

Wenn Du erwerbsunfähig bist, bist Du automatisch auch berufsunfähig. Wenn Du berufsunfähig bist, giltst Du jedoch nicht immer als erwerbsunfähig. Zwischen den beiden Versicherungsfällen liegen gravierende Unterschiede, über die wir Dich auf dieser Seite aufklären.

Berufsunfähigkeit

Die Berufsunfähigkeit beschreibt einen Zustand, in dem die versicherte Person wegen gesundheitlichen Gründen oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls ihren zuletzt ausgeübten Beruf in absehbarer Zeit nicht mehrausüben kann. Dies beinhaltet auch andere berufliche Tätigkeiten, die der Ausbildung, den Fähigkeiten oder der bisherigen Lebensstellung entsprechen. Wichtig ist, dass dieser Zustand von einem qualifizierten Arzt* festgestellt werden muss.

Für die Berufsunfähigkeit gibt es keine gesetzlichen Absicherungen. Hierkommt zwar die Erwerbsminderungsrente zum Einsatz, sie bringt aber noch höhere Voraussetzungen mit sich. Daher ist das Abschließen einer Berufsunfähigkeitsversicherung durchaus sinnvoll.

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Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung muss immer privat abgeschlossen werden. Oft sind diese bereits als Zusatzversicherung an andere Versicherungsverträge, wie zum Beispiel an die Lebens- oder Rentenversicherung angebunden. Nicht immer muss man also eine eigene bzw. selbstständige Versicherung abschließen. Die Versicherung greift bei allen Krankheiten physisch und psychisch, die für eine Berufsunfähigkeit sorgen können. Stellt der behandelnde Arzt* fest, dass die versicherte Person dauerhaft berufsunfähig ist, kann die Berufsunfähigkeitsversicherung direkt in Anspruch genommen werden.

Zwar kommt es auf die jeweiligen Vertragsbedingungen an, aber in der Regel wird dem Versicherten eine monatliche Rente bezahlt und er wird von den monatlichen Beitragszahlungen befreit. Diese Rente nennt man dann Berufsunfähigkeitsrente bzw. BU-Rente. Sie wird maximal bis zum Erreichen der vertraglich vereinbarten Altersgrenze ausbezahlt. Übrigens kann statt einer monatlichen Zahlung auch eine Einmalzahlung oder Abfindung gezahlt werden. Da solche Zahlungen aber oft nachteilig für die versicherte Person sind, sollten sie immer genau überprüft werden.

Wir sehen einen Arzt in Nahaufnahme. Er hält ein Stethoskop.

Erwerbsunfähigkeit

Ist eine Person erwerbsunfähig, dann ist sie aufgrund einer physischen Krankheit oder psychischen Erkrankung nicht mehr in der Lage, die aktuelle berufliche Tätigkeit oder einen anderen Beruf auszuführen. Unterschieden wird zwischen der vollen und der teilweisen Erwerbsminderung. Voll erwerbsunfähig sind die Arbeitnehmer*, die keine drei Stunden am Tag arbeiten können. Wer zwischen drei und sechs Stunden am Tag arbeiten kann, der gilt als teilweiseerwerbsunfähig.

Während man bei einer Berufsunfähigkeit noch einer anderen beruflichen Tätigkeit als dem bisherigen Beruf nachgehen kann, kann man bei einer Erwerbsunfähigkeit keiner betrieblichen Tätigkeit mehr nachgehen. Der größte Unterschied liegt also darin, dass die Erwerbsunfähigkeit nicht auf einen speziellen Beruf begrenzt ist. Die Erwerbsunfähigkeit ist durch die Erwerbsminderungsrente einer Leistung, welche aus der gesetzlichen Rentenkasse gezahlt wird, abgesichert. Es besteht trotzdem die Möglichkeit, die gesetzlichen Leistungen mit einer privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung zu ergänzen. 

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Erwerbsminderungsrente

Im Falle der Erwerbsunfähigkeit greift die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Ist man nur teilweise erwerbsunfähig, hat man ein Recht auf 50 % der vollen Erwerbsminderungsrente. Alle drei Jahre wird die Krankheit des Versicherten* überprüft, um die Ausbezahlung der Rente zu verlängern odereinzustellen. Sie wird allerdings höchstens bis zur vertraglich festgelegten Altersgrenze ausbezahlt.

Um einen Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente zu bekommen, müssen umfassende Voraussetzungen erfüllt werden. Mindestwartezeiten von fünf Jahren und Mindestbeitragszahlungen in der gesetzlichen Rentenkasse von den letzten drei Jahren vor dem Eintritt der Erwerbsminderung entscheiden, ob der Versicherte* die finanzielle Unterstützung bekommt.

Zwei Personen sitzen an einem Schreibtisch und zeigen auf Blätter.

Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente reicht selten aus, um den bisherigen Lebensstandard zu halten. Eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt der versicherten Person im Fall einer mindestens 25-prozentigen Erwerbsminderung eine monatliche Rente. Diese richtet sich nach den vertraglich festgelegten Bedingungen.

Oft reicht selbst die volle Ausbezahlung der Erwerbsminderungsrente nicht aus, um die Lebenshaltungskosten zu zahlen. Um Deinen Lebensstandard also auch im Falle einer Berufsunfähigkeit oder einer Erwerbsunfähigkeit zu halten und eine finanzielle Absicherung zu garantieren, ist es empfehlenswert, auch auf eine private Vorsorge zu setzen. Bist Du gesetzlich und privat versichert, hast Du einen Anspruch auf beide Leistungen. Insbesondere junge Menschen sollten über das Abschließen einer Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung nachdenken, da sie diese im jungen Alter noch zu deutlich günstigeren Konditionen bekommen.

* Wir als Pro:Tec Solutions sprechen Dich als Menschen an und helfen Dir so, wie Du bist. Ob Du dich als Mann, Frau oder Non-Binary identifizierst - dieser Text ist an Dich gerichtet. Wir wollen komplexe Themen möglichst einfach und verständlich für Dich aufbereiten. Deswegen verwenden wir in diesem Texten für eine bessere Lesbarkeit die männliche Form.

Dieser Text stellt keine Rechtsberatung dar.

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