Wann muss ich einen Durchgangsarzt* aufsuchen?
Während man nach einem Freizeitunfall, dessen Behandlungskosten die gesetzliche oder die private Krankenversicherung übernimmt, die freie Arztwahl hat, werden die Kosten für die medizinische Versorgung nach einem Unfall von der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen. Darum ist der Besuch bei einer D-Arzt* Praxis nach einem Arbeitsunfall verpflichtend. Trotzdem gibt es Ausnahmen.
Spezielle Fälle wie zum Beispiel Augenverletzungen, Verletzungen im HNO-Bereich oder Zahnverletzungen sollen immer von spezialisierten Fachärzten* behandelt werden. Auch wenn sie ihren Ursprung in einem Arbeitsunfall haben. Insbesondere bei schweren Verletzungen sollte der Patient* direkt in einem Krankenhaus behandelt werden. Da die leitenden Ärzte* in Unfallkliniken oft eine Zulassung als D-Arzt* besitzen, sind diese bei den gesetzlichen Unfallversicherungen ohnehin als D-Arzt* Praxis angesehen.
Geht man nach dem Arbeitsunfall zu einem anderen Arzt*, wird dieser lediglich notwendige Maßnahmen treffen und daraufhin eine Überweisung zum zuständigen Durchgangsarzt* veranlassen. Grund dafür ist die Kostenübernahme der medizinischen Behandlung, welche nur dann sichergestellt ist, wenn ein D-Arzt* die Versorgung übernimmt und einen Durchgangsarztbericht erstellt. In diesem Bericht werden auch weitere Überweisungen des Patienten* an andere Ärzte* festgehalten, um für die gesetzliche Unfallversicherung nicht nur den genauen Ablauf des Arbeitsunfalls festzuhalten, sondern auch die nachfolgenden Behandlungen.
* Wir als Pro:Tec Solutions sprechen Dich als Menschen an und helfen Dir so, wie Du bist. Ob Du dich als Mann, Frau oder Non-Binary identifizierst - dieser Text ist an Dich gerichtet. Wir wollen komplexe Themen möglichst einfach und verständlich für Dich aufbereiten. Deswegen verwenden wir in diesem Texten für eine bessere Lesbarkeit die männliche Form.
Dieser Text stellt keine Rechtsberatung dar.