Wer zahlt? Gesetzliche vs. private Unfallversicherung
Als Arbeitnehmer* erhältst Du bei Gesundheitsschäden in Verbindung mit Deiner versicherten Tätigkeit Leistungen von Deiner gesetzlichen Unfallversicherung. Zum Leistungsspektrum bei Verletzungen im Zusammenhang mit Deinem Beruf zählt die Verletztenrente, die zeitlich auf das Verletztengeld folgen kann.
Um eine Chance auf die Verletztenrente zu haben, musst Du mindestens 20 % dauerhaft in Deiner Erwerbsfähigkeit gemindert sein. Deine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) stellt ein unabhängiger ärztlicher Gutachter* fest. Eine begrenzte Zeitspanne des Versicherungsschutzes nach dem Unfall gibt es nicht.
Wenn Du allerdings nicht in einem Unternehmen angestellt bist, sondern einer freiberuflichen oder selbstständigen Tätigkeit nachgehst, bist Du nicht gesetzlich gegen einen Betriebsunfall und Folgeschäden versichert. Du kannst aber eine private Unfallversicherung abschließen.
Hier gelten jedoch feste Fristen, die Du unbedingt einhalten musst. Welche das sind, findest Du in Deinem Versicherungsschein. Die Versicherungsbedingungen können sich von Versicherer zu Versicherer unterscheiden.
Relevanter Zeitraum für die Beurteilung einer Invalidität (dieser Begriff ist nur auf die private Unfallversicherung bezogen), die zu einer Invaliditätsleistung führen kann, sind in der Regel die ersten drei Jahre nachdem Unfall. Hier wird letztlich anhand einer Prognose entschieden, ob eine Invalidität bleibt und in welcher Höhe. Zusätzlich kann man in der privaten Unfallversicherung aber auch eine monatliche Rente mitversichern - hier sind die Hürden dann deutlich höher als in der gesetzlichen Unfallversicherung. Relevant ist auch hier der Grad der Invalidität, in der Regel 50 % (kann aber von Versicherung zu Versicherung abweichen). Diese private Unfallrente wird dann in der Regel (auch hier kommt es auf den Vertragsinhalt an) bis zum Eintritt des Rentenalters gezahlt.