Ansprüche bei Berufsunfähigkeit
Hier erfährst Du verständlich formuliert, welche Ansprüche Du hast, wenn Du von Berufsunfähigkeit betroffen bist. Wir erklären Dir genau, was Dir gesetzlich zusteht und wie Du Hilfe bei einem Anwalt* findest.
Hier erfährst Du verständlich formuliert, welche Ansprüche Du hast, wenn Du von Berufsunfähigkeit betroffen bist. Wir erklären Dir genau, was Dir gesetzlich zusteht und wie Du Hilfe bei einem Anwalt* findest.
Fangen wir mit einem Beispiel an, um die Situation einer Berufsunfähigkeit etwas anschaulicher zu verdeutlichen: Maria ist eine 25 Jahre junge Frau. Sie leidet unter einer psychischen Erkrankung, in ihrem Fall das Burn-Out Syndrom. Ihre Therapeutin empfiehlt ihr schließlich den Ausstieg aus dem Beruf. Maria hat zwar eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, scheitert aber daran, die Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) bei ihrer Versicherung zu beantragen. Sie kennt ihre Rechte nicht ausreichend, deshalb sucht sie nun einen Fachanwalt* auf.
Du giltst als berufsunfähig, wenn Du Deinen aktuell ausgeübten Beruf aufgrund von Krankheit, Unfall oder mehr als altersbedingtem Kräfteverfall gar nicht mehr oder nicht mehr in vollem Umfang ausüben kannst. Die voraussichtliche Dauer Deiner Berufsunfähigkeit ist dabei von Bedeutung für die Möglichkeit und Höhe der Rente, die Dir zusteht. Lohnfortzahlung und Krankengeld werden Dir bei einer kurzen Ausfallzeit gezahlt, sind jedoch endlich und keine dauerhafte Rücklage.
Nach einer Erkrankung kann es sein, dass Du Deinen ausgeübten Beruf langfristig nicht mehr in vollem Maße nachgehen kannst. Um Dich als Betroffenen* finanziell zu entlasten und Dir bei der Deckung Deiner alltäglichen Kosten unter die Arme zu greifen, kann Dir jetzt eine Berufsunfähigkeitsrente helfen. Diese Zahlung wird von der Berufsunfähigkeitsversicherung geleistet, wenn Du eine entsprechende Versicherung abgeschlossen hast.
Häufige Gründe beziehungsweise Ursachen für Berufsunfähigkeit bei Versicherten* sind, wie in unserem Beispiel von Maria, psychische Erkrankungen. Physische Krankheiten, die das Herz-Kreislauf-System betreffen, Erkrankungen des Bewegungsapparats, ein Unfall oder ein mehr als altersbedingter Kräfteverfall können ebenso zu einer Berufsunfähigkeit führen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist dafür da, den Versicherten* im Falle einer Erkrankung mit finanziellen Mitteln aufzufangen.
Nur Personen, die bereits im Voraus eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hatten, können einen entsprechenden Antrag bei ihrem Versicherer stellen. Wer also zum Zeitpunkt, an dem die Berufsunfähigkeit eintritt, noch keine BU-Versicherung abgeschlossen hat, der hat keine Ansprüche.
In Deutschland gibt es die staatliche Leistung der Erwerbsminderungsrente – diese ist vergleichbar mit der Berufsunfähigkeitsversicherung. Ein Grund dafür, dennoch eine BU-Versicherung abzuschließen: Die Erwerbsminderungsrente zielt auf Deine Restleistung am Arbeitsmarkt ab und der für Dich dabei herausspringende Betrag könnte nicht lohnend sein, also zu gering.
Bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung musst du Gesundheitsfragen beantworten, die bereits existierende Vorerkrankungen offenlegen sollen. Diese können dann aus dem Vertrag ausgeklammert werden oder der monatlich zu zahlende Beitrag wird höher ausfallen als ohne bestehende Vorerkrankungen. Je höher die im Falle einer BU an Dich gezahlte monatliche Summe sein soll, desto höher fällt auch Dein zu zahlender Versicherungsbeitrag aus.
Wenn Du vor der Krankheit beziehungsweise Verletzung - in Marias Fall vor der Verschlimmerung der psychischen Erkrankung - vorbeugend eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hast, kannst Du bei Deiner BU-Versicherung die Berufsunfähigkeitsrente beantragen. Achtung: In diesem Antrag sind meist einige Fallstricke eingebaut. Die Chance auf die Bewilligung Deines Antrages durch den Versicherer sinkt außerdem mit zunehmender Zahl an abgelehnten Anträgen.
An diesem Punkt stehen wir gerne an Deiner Seite und helfen Dir als Versicherungsnehmer* beim erfolgreichen Einreichen eines Antrages auf BU-Leistung bei Deinem Versicherer. Im gleichen Zuge übernehmen wir die Kosten für eine fachlich passende Kanzlei, die Dich in der Durchsetzung Deines Rechts unterstützt. Wir stellen Dir unser umfangreiches Netzwerk an Experten* zur Verfügung, in dem auch Fachanwälte* enthalten sind, sodass Du Deine Ansprüche auf Berufsunfähigkeitsrente erfolgreich durchsetzen kannst.
Ein gültiger (also ungekündigter) Versicherungsvertrag ist eine grundlegende Bedingung im Versicherungsrecht dafür, dass Du als Betroffener* Anspruch auf die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente hast. Sollte Dein Antrag abgelehnt werden, kannst Du gegen eben diese Ablehnung klagen – hier lohnt sich die Unterstützung durch einen Fachanwalt*.
Sollen wir Dich bei der Durchsetzung Deiner Berufsunfähigkeitsrente unterstützen, dann tragen wir die hohen Kosten für diesen Fachanwalt* aus einer Kanzlei spezialisiert auf Versicherungsrecht. So entlasten wir Dich als Klienten* von den Kosten, die in Deinem individuellen Fall aufkommen und Du erhöhst Deine Chancen auf einen erfolgreichen Ausgang Deiner Klage stark.
Wie viel BU-Rente Deine Versicherung Dir an Berufsunfähigkeitsrente zahlt, hängt ganz davon ab, welcher Satz der Rente im Vertrag vereinbart wurde. Experten* wie Fachanwälte*empfehlen Dir als Versicherungsnehmer* in der Berufsunfähigkeitsversicherung eine BU-Rente in Höhe von mindestens 70 % Deines derzeitigen Netto-Gehaltes zu vereinbaren.
Wird Versicherten eine Einmalzahlung in jeglichem Kontext angeboten, ist erst mal Vorsicht geboten. Hier macht es Sinn, einen Anwalt* aufsuchen, um Bedingungen und Folgen näher zu beleuchten – gerne vermitteln wir Dir die passenden Spezialisten*.
Versicherten wird vom Versicherungsträger oft eine Einmalzahlung angeboten, um weitergehende Forderungen an die Versicherung in Zukunft auszuschließen. Nimmt man als Versicherungsnehmer*diese Einmalzahlung an, dann kann dies die Ursache für spätere Verweigerung der Auszahlung von Leistung einer Berufsunfähigkeitsversicherung zum Beispiel in Form einer Rente sein. Pro:Tec Solutions arbeitet mit auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzleien, die einen solchen "Trick" des Versicherers erkennen und Dir beratend zur Seite stehen.
Versicherten ist oft nicht bewusst, dass sich Versicherungen bei eigentlicher Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente auf die Vertragsklausel der abstrakten Verweisung beziehen können. Die Durchsetzung dieser Klausel kann dazu führen, dass Du als Versicherungsnehmer* dazu verpflichtet wirst, eine andere Tätigkeit auszuführen als die, die du vor der Krankheit ausgeübt hast.
Ein Beispiel ist der Pförtner*, der aus gesundheitlichen Gründen seinen derzeitigen Beruf nicht mehr ausüben kann und nun zur Ausübung einer Bürotätigkeit „abstrakt verwiesen“ wird. Dabei geht es nur rein um die Theorie und es ist egal für die Entscheidung der Versicherung, ob Du überhaupt eine Chance hättest, in diesem Beruf zu arbeiten, wenn sie Dich abstrakt auf einen anderen Beruf verweisen.
Die abstrakte Verweisung ist meist nur noch in Altverträgen zu finden und hat heute weniger Relevanz – Du solltest das Thema bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung jedoch beachten. Heute kann es eher zu einer sogenannten konkreten Verweisung kommen. Führst Du beispielsweise gerade gar nicht mehr die Tätigkeit im Unternehmen aus, wie damals im Arbeitsvertrag vereinbart, dann kann darauf verwiesen werden, dass Du nun dazu fähig bist, eine andere Tätigkeit durchzuführen. Oder es kann darauf verwiesen werden, dass Du die vertraglich vereinbarte Tätigkeit ausführen könntest, obwohl Du im Unternehmen ganz andere Aufgaben übernimmst als vertraglich festgehalten.
Eine Prüfung kann also sinnvoll sein. Bei der Dir rechtlich zustehenden Anfechtung kann ein kompetenter Anwalt* dabei helfen, dass die Streitigkeit zwischen Dir als Klienten* und Deinem Versicherer zu einem Urteil zu Deinen Gunsten führt. Solltest Du unsicher sein, welcher Anwalt* der Richtige ist, melde Dich gerne bei uns: Wir arbeiten mit spezialisierten Kanzleien zusammen, die Fälle wie Deinen genau kennen.
Die Versicherung zahlt dem Versicherungsnehmer* bei bestehender Krankheit in der Regel fortlaufend, bis der Versicherungsvertrag endet oder bis zum Lebensende private Berufsunfähigkeitsrente.
Einmal beantragen und dann monatlich BU-Rente für immer erhalten? Typischerweise werden Berufsunfähigkeitsversicherungen "nur" bis zum Eintritt des Rentenalters abgeschlossen (bis zu einem Alter von ca. 60 bis 65 Jahren), denn dann greift die Altersrente. Es gilt nämlich: Je kürzer die Laufzeit der Versicherung, desto günstiger die monatliche Versicherungsprämie.
Hinzu kommt das Nachprüfungsrecht des Versicherers. Dein Versicherer darf regelmäßig prüfen, ob die Voraussetzungen des Versicherungsnehmers* zur Berufsunfähigkeit noch gegeben sind - in der Regel passiert dies alle zwei Jahre. Wenn Dir vom Versicherer die Rentenzahlung wieder abgesprochen wird, obwohl die Krankheit noch besteht, kannst Du einen Anwalt* hinzuziehen und gegen den Versicherer vorgehen.
Versicherte müssen dann wieder die monatliche Versicherungsprämie zahlen, wenn der BU-Versicherer den Leistungsfall auflöst. Das heißt für Dich, dass Du dann keine monatliche Rente mehr erhältst. Sollte es zu einer solchen Situation kommen, unterstützen wir Dich gerne dabei, Dein Recht durchzusetzen und an die Dir zustehenden Zahlungen zu kommen!
* Wir als Pro:Tec Solutions sprechen Dich als Menschen an und helfen Dir so, wie Du bist. Ob Du dich als Mann, Frau oder Non-Binary identifizierst - dieser Text ist an Dich gerichtet. Wir wollen komplexe Themen möglichst einfach und verständlich für Dich aufbereiten. Deswegen verwenden wir in diesem Texten für eine bessere Lesbarkeit die männliche Form.
Dieser Text stellt keine Rechtsberatung dar.
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