Wann gilt mein Unfall im Home-Office als Arbeitsunfall?
Du hast Dich im Zusammenhang mit beruflichen Aufgaben oder auf dem Weg zum Arbeitsplatz außerhalb Deines Büros, das sich vor Ort im Unternehmen befindet, verletzt. Hier kann nach § 8 Abs. 1 Satz 3 SGB VII seit 2021 ein Arbeitsunfall vorliegen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Verletzung nicht im privaten Lebensbereich beim Erledigen eigenwirtschaftlicher Tätigkeiten entstanden ist. Es muss sich hierfür nämlich ein Unfall im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit im häuslichen Umfeld ereignet haben. Bei einem Arbeitsunfall greift dann die gesetzliche Unfallversicherung.
Nimm an, Du hast Dich während der Corona-Krise auf dem Weg zur Toilette im Home-Office verletzt. Hier kann möglicherweise ein Wegeunfall nachgewiesen werden. Für gute Chancen auf Leistung solltest Du jetzt als versicherter Beschäftigter* den Unfallhergang genau dokumentieren, wie zum Beispiel an was Du im Home-Office vor dem Gang zur Toilette gearbeitet hast. Achte hier auch auf Details, wie die Uhrzeiten.
Versichert nach Gesetz bist Du hingegen nicht, wenn Du beispielsweise Post an der Tür annimmst, da diese Tätigkeit nicht in Zusammenhang mit Deiner Arbeit steht. Wenn Du aber von der Treppe fällst, weil Du Deinen dienstlichen Laptop während eines Meetings im ersten Stock an den Strom anschließen wolltest, dann kann die staatliche Absicherung greifen. Schwierig wird es, wenn sich Privates und Arbeit mischen. Vor allem hier kann eine ganz genaue Dokumentation entscheidend sein.