Langfristige Leistungen nach einem Arbeitsunfall in der Pause
Bei Arbeitsunfähigkeit, ob nach einem Arbeitsunfall oder nach einem Unfall außerhalb der Arbeitszeit, hast Du das Recht auf Lohnfortzahlung. Diese Leistung wird nicht von einer zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse, sondern vom Arbeitgeber* erbracht.
Du als versicherte Person hast bei einem Betriebsunfall im Anschluss an die sechs Wochen Lohnfortzahlung durch Deinen Arbeitgeber* Anspruch auf ein Verletztengeld in Höhe von 80 % Deines Bruttoentgelts. Diese Leistung wird Dir maximal bis zur 78. Woche nach Arbeitsunfall von der gesetzlichen Unfallversicherung, deren Träger die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen sind, ausgezahlt.
Folgend auf das Verletztengeld kannst Du Verletztenrente bei der gesetzlichen Unfallversicherung beantragen. Dies macht Sinn, falls Unfallfolgen verbleiben, die zu einer rentenrelevanten Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) führt (mindestens 20 % MdE).
Wir unterstützen Dich finanziell, wenn Du mit einer Klage gegen die Ablehnung von Verletztenrente nach zum Beispiel einem Wegeunfall vorgehen willst. Vereinbare gerne direkt einen Termin um mit uns in Kontakt zu treten - online, zeitlich flexibel und kostenlos.
* Wir als Pro:Tec Solutions sprechen Dich als Menschen an und helfen Dir so, wie Du bist. Ob Du dich als Mann, Frau oder Non-Binary identifizierst - dieser Text ist an Dich gerichtet. Wir wollen komplexe Themen möglichst einfach und verständlich für Dich aufbereiten. Deswegen verwenden wir in diesem Texten für eine bessere Lesbarkeit die männliche Form.
Dieser Text stellt keine Rechtsberatung dar.