Leistungen nach Arbeitsunfall durch Verhebetrauma
Wenn beispielsweise unfallbedingte anhaltende Schmerzen nach dem Anheben schwerer Lasten bei Dir dazu führen, dass Du erst einmal in der Arbeit ausfällst, dann hast Du Recht auf Entgeltfortzahlung. Diese Lohnfortzahlung erhältst Du bis zu sechs Wochen lang von Deinem Arbeitgeber*, nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung.
Zeitlich auf diese Entgeltfortzahlung folgend hast Du als Arbeitnehmer* Recht auf Verletztengeld. Dieses bekommst Du von der gesetzlichen Unfallversicherung bis zur 78. Woche nach dem Unfall.
Du willst bestimmt wissen, wie viel Verletztengeld monatlich auf Deinem Konto eintrudeln wird? Das Verletztengeld orientiert sich mit einem Prozentsatz von 80 % an Deinem Bruttoentgelt. Gut zu wissen: Der Träger Deiner gesetzlichen Unfallversicherung ist die zuständige Berufsgenossenschaft (kurz BG) oder die Unfallkasse.
Sollte die Arbeitsunfähigkeit über die 78. Woche hinaus andauern, kannst Du die sogenannte Verletztenrente bei der zuständigen BG oder Unfallkasse beantragen. Bei 100 % Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) ist von zwei Dritteln Deines Jahresarbeitsverdienstes auszugehen. Auch die Verletztenrente wird Dir bei unfallbedingten Verhebetraumata von der Unfallversicherung ausbezahlt.
In der privaten Unfallversicherung kann das alles ganz anders aussehen: Fristen, geforderte ärztliche Unterlagen, kein D-Arzt* als notwendige erst-untersuchende Instanz und so weiter. Es gelten die vertraglich vereinbarten Bedingungen. Für Selbstständige* und Freiberufler* greift der gesetzliche Versicherungsschutz also nicht.