Verletztenrente bei Folgeschäden
Ein Unfall am Auge hat oft nicht nur starke Schmerzen zur Folge. Eine Augenverletzung kann auch Auswirkungen auf Deine berufliche Zukunft haben. Du könntest nach einem Arbeitsunfall unter eingeschränkter Sehfähigkeit leiden und nicht mehr in der Lage sein, bestimmte Arbeiten auszuführen.
Es kann sein, dass du auch nach den 78 Wochen nach dem Unfall trotz Aufenthalt im Krankenhaus und ärztlicher Behandlung mit Beeinträchtigungen wie verminderter Sehkraft zu kämpfen hast. Als Versicherter*hast du nun die Möglichkeit, bei Deiner zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse Verletztenrente zu beantragen. Voraussetzung für die Zahlung dieser speziellen Rente ist eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 20 % durch bleibende Schäden.
Der Begriff "Rente" kann hier missverstanden werden. Die Verletztenrente der Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft ist nicht das Gleiche wie die Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Leistungen werden unabhängig voneinander gezahlt.
Wenn Du Fragen hast oder Unterstützung bei deinem Fall benötigst, zögere nicht, Dich an uns zu wenden. Gemeinsam können wir Deine Ansprüche durchsetzen und sicherstellen, dass Du die Unterstützung erhältst, die Du benötigst und die Dir zusteht. So kannst Du Dich von Deinen Verletzungen erholen und gleichzeitig Deine Zukunft sichern.
* Wir als Pro:Tec Solutions sprechen Dich als Menschen an und helfen Dir so, wie Du bist. Ob Du dich als Mann, Frau oder Non-Binary identifizierst - dieser Text ist an Dich gerichtet. Wir wollen komplexe Themen möglichst einfach und verständlich für Dich aufbereiten. Deswegen verwenden wir in diesem Texten für eine bessere Lesbarkeit die männliche Form.
Dieser Text stellt keine Rechtsberatung dar.