Leistungen bei einem Arbeitsunfall
Du hast Dich im Zusammenhang mit Deinem Beruf mit Corona infiziert. Zunächst besuchst Du den D-Arzt* und erhältst eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Das ist eine Krankschreibung, keine Krankmeldung. Die Krankmeldung geht von Dir als Arbeitnehmer* aus und nicht von einem Arzt*.
Dein Arbeitgeber* muss einen Arbeitsunfall bei der zuständigen BG melden und Du musst Nachweise einreichen, damit Du Chance auf Leistung hast. Dann erhältst Du bis zu sechs Wochen nach dem nachgewiesenen Arbeitsunfall eine Lohnfortzahlung durch Deinen Arbeitgeber*.
Anschließend wird Dir als Versichertem* ein steuerfreies Verletztengeld in Höhe von 80 % Deines Bruttolohnes abzüglich der Beitragsanteile an Arbeitslosen- und Rentenversicherung ausgezahlt. Dieses Geld wird Dir bis zur 78. Woche nach Unfall gezahlt, sofern Du Dich nicht in stationärer Behandlung befindest. Das ist nicht das Gleiche wie das Krankengeld der Krankenkasse.
Nach Ablauf der 78. Woche kannst Du Verletztenrente bei der zuständigen BG beantragen, solltest Du wegen der COVID-19-Infektion immer noch nicht arbeitsfähig sein. Die Verletztenrente wird Dir gezahlt, wenn Du über die 26. Woche hinaus nach der Schädigung um mindestens 20 % in Deiner Erwerbsfähigkeit gemindert bist. Die Verletztenrente ist in der Höhe des Betrages an dem Bruttoeinkommen zwölf Monate vor dem Unfall gemessen. Es gilt: Zwei Drittel des Bruttoeinkommens werden Dir in der Theorie bei 100 % Minderung der Erwerbsfähigkeit, kurz MdE, gezahlt. Der Betrag wird dann je nach MdE-Höhe ausgezahlt. Schmerzensgeld nach Deiner Ansteckung als Arbeitsunfall zu erhalten ist sehr unwahrscheinlich, denn die Voraussetzung ist, dass Dein Arbeitgeber* die Ansteckung absichtlich herbeigeführt hat.