Meine Rechte bei Berufsunfähigkeit nach Erkrankung mit Corona-Virus
Wenn es Dir nachhaltig gar nicht mehr oder nicht mehr im vollen Umfang möglich ist, Deinem zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund der Folgen der Covid-19-Infektionnachzugehen, dann kannst Du bei einer bereits im Voraus abgeschlossener Berufsunfähigkeitsversicherung Ansprüche auf Berufsunfähigkeitsrente haben. Inder Regel hast Du Chancen auf Leistungen bei mehr als 50 % Minderung der Erwerbsfähigkeit, kurz MdE.
Im Falle einer Berufsunfähigkeit gibt es neben der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung zwar ähnliche Maßnahmen des Staates, jedoch zielen diese auf Deine Restleistung am Arbeitsmarkt ab und lohnen sich meistens nicht wirklich.
Wenn auf Arbeitsunfall beziehungsweise Berufskrankheit wegen des Coronavirus SARS-CoV-2 eine Berufsunfähigkeit folgt, dann muss die Leistung in Form einer Berufsunfähigkeitsrente mithilfe eines komplexen Antrages durch Dich bei Deinem Versicherer angefordert werden. Dein Arbeitgeber* hat mit diesem Antrag nichts zu tun.
Es können mehrere Leistungen gleichzeitig bei verschiedenen Anbietern beantragt und bezogen werden, jedoch sinkt die Chance auf Bewilligung der anderen Anträge bei Ablehnung eines Antrages. Das juristische Vorgehen gegen eine solche Ablehnung kann zudem sehr kostenintensiv sein. Die Berufsunfähigkeitsrente wird Dir in der Regel bis zu Beginn der Altersrente gezahlt. Das hängt aber von dem abgeschlossenen Vertrag ab. Je länger die Leistung laufen soll, desto höher ist auch der von Dir zu zahlende wiederkehrende Beitrag. Der Beitrag steigt auch mit höherer vertraglich vereinbarter Leistung. Experten* empfehlen in der Regel den Abschluss mit einer Leistung von 70 % Deines Nettogehaltes.