Was tun? - So gehst Du bei einem potenziellen Arbeitsunfall richtig vor
Die Entscheidung liegt nicht bei Dir: Ob ein Arbeitsunfall oder Freizeitunfall vorliegt, legt das Gesetz fest. Die BG trifft auf Basis des Gesetzes ihre Entscheidung, die im Zweifel auch falsch sein kann und anfechtbar ist.
Wenn Du nach dem Ereignis nicht direkt ins Krankenhaus kommst, musst Du einen sogenannten Durchgangsarzt*, kurz D-Arzt*, aufsuchen. Dieser übernimmt dann grundsätzlich Deine Behandlung, kann Dich aber auch bei kleineren Verletzungen an Deinen Hausarzt* verweisen. Eine Liste mit solchen Ärzten in Deiner Nähe findest Du auf der Website der DGUV.
Kannst Du Deine berufliche Tätigkeit mehr als drei Tage nicht ausführen, muss Dein Arbeitgeber*den Unfall der zuständigen Berufsgenossenschaft bzw. der Unfallkasse melden. Der Unfallhergang wird von dem Unfallversicherungsträger überprüft, worauf hin der Versicherte* einen schriftlichen Bescheid bekommt, wenn der Arbeitsunfallabgelehnt wird.