Besteht Recht auf Leistung, wenn ich gekündigt wurde?
Kann Dich als Arbeitnehmer* Dein Arbeitgeber* überhaupt aufgrund eines Arbeitsunfalles kündigen? Die Kündigung Deines Arbeitsvertrages durch Deinen Arbeitgeber* aufgrund eines Krankheitsfalles ist nicht sittenwidrig, auch wenn die Kündigung wegen einer Krankheit, die mit Deiner beruflichen Tätigkeit in Zusammenhang steht, passiert. Eine Kündigung bei Arbeitsunfähigkeit ist möglich, wenn dafür die passenden Gründe vorliegen.
Wenn Dich Dein Arbeitgeber* wegen Deiner Arbeitsunfähigkeit kündigt, dann hast Du Recht auf Lohnfortzahlung über die Kündigungsfrist hinaus, sofern Du weiterhin arbeitsunfähig bist. Das musst Du beweisen können. Ist die Kündigung aus einem anderen Grund geschehen, dann hast Du nur das Recht auf Lohnfortzahlung bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses. Du erhältst dann für den Zeitraum nach Kündigung und Ende des Arbeitsverhältnisses, in dem Dir eigentlich Dein Gehaltfortgezahlt werden würde, als Ersatz Krankengeld von der gesetzliche Krankenkasse in Höhe von 70 % Deines Bruttoentgeltes. Ein Arbeitsunfall sollte keine Auswirkung auf Deine Kündigungsfrist haben, sofern kein Fehlverhalten Deinerseits vorliegt, das die Kündigung begründen könnte.
Wenn der Unfall während eines noch bestehenden Arbeitsverhältnisses passiert, dann hast Du neben Lohnfortzahlung maximal 78 Wochen Anspruch auf Verletztengeld gezahlt nach Ablauf der sechs Wochen Lohnfortzahlung durch Deinen Arbeitgeber*. Das Geld wird Dir auch nach Kündigung und Ablauf der Kündigungsfrist von der gesetzlichen Unfallversicherung, deren Träger die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse ist, ausbezahlt. Auch eine fristlose Kündigung, gegebenenfalls aus verwerflichem Motiv, was zum Beispiel ein Fehlverhalten Deinerseits sein kann, schließt die weitere Zahlung der Leistungen nach Kündigung und Ende des Beschäftigungsverhältnisses nicht aus.