Leistungen nach einem Arbeitsunfall als Minijobber*
Auch als Minijobber*, ob haupt- oder nebenberuflich, hast Du nach einem Arbeitsunfall Anspruch auf bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung durch Deinen Arbeitgeber*. Die Zahlung wird auch als Entgeltfortzahlung betitelt. Wenn Du die 520 Euro Tätigkeit nebenberuflich ausführst und sich in Verbindung mit dieser ein Unfall ereignet, der neben der AU im Minijob auch gleichzeitig zur AU im Hauptjob führt, dann erhältst Du als Arbeitnehmer* zunächst Lohnfortzahlung von beiden Arbeitgebern*.
Es spielt also in dem Fall keine Rolle, in welchem Deiner Jobs sich das Unglück ereignet hat, Du als Arbeitnehmer* erhältst Leistung des jeweiligen Arbeitgebers*, wenn Du in dem jeweiligen Beruf arbeitsunfähig bist. Gleichzeitig mehrere Lohnfortzahlungen von verschiedenen Arbeitgebern* zu erhalten ist also durchaus möglich.
Nach der Lohnfortzahlung unterstützt Dich bei noch bestehender Arbeitsunfähigkeit die gesetzliche Unfallversicherung bis zu 78 Wochen lang mit dem steuerfreien Verletztengeld. Dieses ähnelt dem Krankengeld, das Dir die Krankenkasse im Krankheitsfall zahlt, oder auch den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Das Verletztengeld bezieht sich mit einem Prozentsatz von 80 % auf Dein Bruttogehalt, darf aber nicht höher sein als Dein übliches Nettoentgelt. Im Gegensatz dazu zahlt Dir die Krankenkasse ein Krankengeld in Höhe von nur 70 % Deines Bruttoentgeltes.
Wenn Du mehreren versicherten Tätigkeiten nachgehst, dann wird das Entgelt für jede Beschäftigung, in der Du arbeitsunfähig bist, gesondert berechnet. Es gibt je nach Art Deines Entgeltes (Beschäftigungsverhältnis, anderes Beschäftigungsverhältnis, Arbeitseinkommen) verschiedene Berechnungsvorschriften. Wenn alle Deine Entgelte zusammengefasst werden und das Höchstregelentgelt überschritten wird, dann werden Dir alle Deine Regelentgelte zu gleichen Teilen gekürzt.
Wenn nach diesen Monaten noch Unfallfolgen verbleiben, dann kannst Du beider Berufsgenossenschaft Verletztenrente beantragen, für die Zeit, nachdem Dein Verletztengeld ausgelaufen ist. Voraussetzung dafür ist die sogenannte Minderung in der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 20 %. Ob Du zu mindestens 20 % in Deiner Erwerbsfähigkeit gemindert bist, beurteilt ein Arzt*. Dein komplettes Einkommen 12 Monate vor dem Unfall gilt als Berechnungsgrundlage für die Verletztenrente.
Es ist unwahrscheinlich, dass Du Schmerzensgeld nach einem Arbeitsunfall oder einer Krankheit in Verbindung mit Deiner Arbeit erhältst, denn dafür müsstest Du Deinem Arbeitgeber* oder Deinen Arbeitskollegen* Vorsatz nachweisen können. Arbeitskollegen* genießen untereinander einen speziellen Schutz, der die Zahlung von Schmerzensgeld von dem einen* an den anderen* grundsätzlich ausschließt. Wenn Dir jedoch ein Arbeitsunfall als Wegeunfall widerfährt, kannst Du Chance auf Schmerzensgeld haben. Bedingung ist, dass der Unfallwillentlich beziehungsweise aus Fahrlässigkeit von der anderen Person herbeigeführt wurde.