Habe ich Recht auf Berufsunfähigkeitsrente bei Arthrose?
Die BU-Rente ist eine private Leistung. Erste Voraussetzung dafür, dass Du bei Gelenkverschleiß Recht auf Rente durch die Berufsunfähigkeitsversicherung hast, ist ein ungekündigter BU-Vertrag.
Die Höhe Deiner Rente ist vertragsabhängig. Experten* empfehlen eine Rente in Höhe von 70 % Deines Nettogehaltes und mit einer Laufzeit bis zur Altersrente, die durch die gesetzliche Rentenversicherung ausgezahlt wird, zu vereinbaren.
Auch eine Beeinträchtigung des geistigen Leistungsvermögens, zum Beispiel durch psychische Erkrankungen, kann mit der Entstehung von Arthrose zusammenhängen. Es ist sehr wichtig, dass Du schon bei Abschluss des Vertrages herausfindest, welche Krankheitsbilder abgedeckt werden und welche nicht. Prüfe zudem, in welchen Bereichen Fallstricke für die BU-Rente stecken könnten.
Berichte der behandelnden Ärzte sind essenziell bei der Untermauerung Deiner Rechte bei der Antragstellung, da sie oft als Nachweis während des Antragsprozesses der Verletztenrente angefordert werden.
Bist Du nach einiger Zeit nicht mehr durch den Gelenkverschleiß gesundheitlich so weit eingeschränkt, dass Du wieder in Deine berufliche Tätigkeit einsteigen könntest, hast Du keine Pflicht zur Meldung dieser Information bei der BU-Versicherung. In der Regel wird nach zwei Jahren aber Dein Anspruch geprüft. Dabei kann es passieren, dass Du keine BU-Rente mehr erhältst und wieder Beiträge an die Versicherung zahlen musst.
* Wir als Pro:Tec Solutions sprechen Dich als Menschen an und helfen Dir so, wie Du bist. Ob Du dich als Mann, Frau oder Non-Binary identifizierst - dieser Text ist an Dich gerichtet. Wir wollen komplexe Themen möglichst einfach und verständlich für Dich aufbereiten. Deswegen verwenden wir in diesem Texten für eine bessere Lesbarkeit die männliche Form.
Dieser Text stellt keine Rechtsberatung dar.