Leistungen nach Bandscheibenvorfall als Arbeitsunfall
Wenn die Ursache eine zufällig geschehene äußere Einwirkung ist, die in Verbindung mit Deinem Beruf steht, dann kann der Unfall als Arbeitsunfall gelten.
Ist Deine gesundheitliche Schädigung aber in Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit über einen längeren Zeitraum entstanden, dann leidest Du möglicherweise an einer Berufskrankheit. Es kommt hier jedoch darauf an, welchen Beruf Du ausübst. Krankheiten, die als Berufskrankheiten gelten können, sind als solche in der Verordnung gelistet. Bei einem Unfall, der in Zusammenhang mit Deiner Arbeit steht oder einer Berufskrankheit zahlt Dir der Arbeitgeber* eine Entgeltfortzahlung und die gesetzliche Unfallversicherung wird hieran anschließend Lohnersatz in Form des sogenannten Verletztengeldes zahlen.
Verbleiben messbare Unfallfolgen kommt sogar eine sogenannte Verletztenrente in Betracht. Dies gilt nicht nur für Angestellte*, sondern auf für diejenigen, die sich freiwillig in der Unfallversicherung abgesichert haben. Als Angestellter* bist Du über Deine Arbeit als Arbeitnehmer* immer bei den Berufsgenossenschaften (Träger der gesetzlichen Unfallversicherung) oder der Unfallkasse gemeldet. So bist Du gesetzlich bei Arbeitsunfall, Berufskrankheit und dadurch entstandene Arbeitsunfähigkeit, kurz AU, über eine Unfallversicherung abgesichert.
Du kannst eine private Unfallversicherung als Freiberufler*oder Selbstständiger* abschließen, zumal der gesetzliche Unfallversicherungsschutz Dich grundsätzlich nur als Angestellter* abdeckt. Auch zusätzlich zur gesetzlichen Unfallversicherung kannst Du als Arbeitnehmer* eine private Unfallversicherung abschließen.