Wie solltest Du nach einen Wegeunfall verfahren?
Wie nach jedem Arbeitsunfall solltest Du auch nach einem Wegeunfall zur Behandlung zunächst einen Durchgangsarzt*, kurz D-Arzt*, aufsuchen. Eine Liste dieser findest Du auf der Website der DGUV. Der D-Arzt* sollte Dir für den späteren Nachweis beim Arbeitgeber* und der gesetzlichen Unfallversicherung unbedingt eine AU-Bescheinigung ausfüllen. Die AU-Bescheinigung kann später beim Beantragen der Verletztenrente noch von großer Bedeutung sein.
Möglichst unmittelbar solltest Du Deinen Arbeitgeber* über Deinen Unglücksfall informieren. Dieser wiederum meldet den Fall umgehend der zuständigen Berufsgenossenschaft. Die Frist liegt hier bei drei Werktagen, wobei insbesondere ein schwerer Gesundheitsschaden so schnell wie möglich durch Deinen Arbeitgeber* gemeldet werden sollte.
Ohne einen Antrag ausfüllen zu müssen, kannst Du Lohnfortzahlung und Verletztengeld erhalten. Die Verletztenrente musst Du aber bei der zuständigen Berufsgenossenschaft selbstständig beantragen. Hierfür solltest Du unbedingt alle möglichen Berichte und Belege, die mit dem Unfall in Verbindung stehen, aufbewahren, um Deine Chance auf Zahlung von Leistung zu erhöhen. Auf welche Einzelheiten und Fallstricke Du beim Ausfüllen des Antrags beachten musst, erklären wir Dir gerne – nutze dafür unseren Service und vereinbare ein erstes Gespräch!
* Wir als Pro:Tec Solutions sprechen Dich als Menschen an und helfen Dir so, wie Du bist. Ob Du dich als Mann, Frau oder Non-Binary identifizierst - dieser Text ist an Dich gerichtet. Wir wollen komplexe Themen möglichst einfach und verständlich für Dich aufbereiten. Deswegen verwenden wir in diesem Texten für eine bessere Lesbarkeit die männliche Form.
Dieser Text stellt keine Rechtsberatung dar.