Meldefrist bei der Versicherung
Arbeitgeber*, beispielsweise Dein Verein, müssen im professionellen oder semi-professionellen Kontext die Sportverletzung bei der gesetzlichen Unfallversicherung melden. Die Frist liegt in der Regel bei drei Tagen nach Unfall. Bei schlimmeren Verletzungen und starken Beschwerden, die möglicherweise zu einer Invalidität führen könnten, sollte die Meldung allerdings unverzüglich geschehen. Es ist einfacher Leistungen zu erhalten, wenn die Meldung gestellt wird während die Beschwerden auftreten. Gerade bei schweren Verletzungen kann so schnell der Versicherungsschutz in Anspruch genommen werden. Jedoch ist es möglich, Leistungen der Sportverletzung noch nach Monaten ohne bestimmte Fristen zu beantragen.
In der privaten Unfallversicherung können für Dich als verletzte Person von Unfallversicherung zu Unfallversicherung andere Fristen gelten, je nach Vertrag. Deine Ansprüche können hier nach Ablauf wichtiger Fristen nahezu oder komplett verfallen. Es gelten aber stets Hinweispflichten für Versicherer. Das heißt, Du als Versicherungsnehmer* solltest von der privaten Unfallversicherung stets informiert werden, welche Fristen für Deinen Unfallversicherungsvertrag gelten.
Neben den Fristen ist auch das jeweilige Leistungsspektrum vertraglich festgelegt. Prüfe also nicht erst nach Deiner Sportverletzung, ob die häufigsten Sportverletzungen aufgeführt sind. Schon bei Abschluss des Vertrages solltest Du als Sportler* Meldefristen und in erster Linie das Leistungsspektrum erfragen. Leistungsspektrum und Meldefristen kannst Du zum Beispiel über die Service-Hotline des Versicherers in Erfahrung bringen. Es können Leistungen, die die gesetzliche Unfallversicherung nicht zahlt, eingeschlossen sein, beispielsweise kosmetische Operationen.
* Wir als Pro:Tec Solutions sprechen Dich als Menschen an und helfen Dir so, wie Du bist. Ob Du dich als Mann, Frau oder Non-Binary identifizierst - dieser Text ist an Dich gerichtet. Wir wollen komplexe Themen möglichst einfach und verständlich für Dich aufbereiten. Deswegen verwenden wir in diesem Texten für eine bessere Lesbarkeit die männliche Form.
Dieser Text stellt keine Rechtsberatung dar.