Arbeitsunfähig wegen Neuropathie – Was tun?
Wenn Du wegen der akuten medizinischen Diagnose Polyneuropathie, zum Beispiel wegen chronischer Multipler Sklerose oder einer Störung an den Nerven der Halswirbelsäule Deiner Arbeit vorübergehend nicht mehr nachgehen kannst, dann erhältst Du antragslos bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung durch Deinen Arbeitgeber*. Bei einer Erkrankung liegt der eigene Fokus zunächst der Suche nach einer erfolgreichen Methode der Behandlung, deshalb entlastet Dich Dein Arbeitgeber* indem er* Dir dein Gehalt ohne extra Anträge weiterhin zahlt.
Wenn Du an der Nervenerkrankung aufgrund eines Arbeitsunfalles leidest, dann hast Du antragslos Recht auf Verletztengeld von der gesetzlichen Unfallversicherung, deren Träger die Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen sind, und/ oder Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse. Die Höhe beträgt 80 % Deines Bruttoentgeltes. Das Verletztengeld kann Dir nach der Lohnfortzahlung bis zur 78. Woche nach Unfall ausgezahlt werden.
Darauffolgend kannst Du bei der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse Verletztenrente beantragen, sofern verbleibende Folgen eines Arbeitsunfalles Deine Minderung in der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 20 % bedingen. In jedem Fall ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als Nachweis wichtig. Damit Du Recht auf Leistung Deines Arbeitgebers* und der Berufsgenossenschaft hast, musst Du bereits für vier Wochen im Betrieb angestellt sein. Oftmals geht einer Berufsunfähigkeit eine lange Arbeitsunfähigkeit im bisher ausgeübten Beruf voraus.